Bei jeder Auftragserteilung an die Firma Engine Monkeys B.V. gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht Venlo, Provinz Limburg, Niederlande zuständig.
  2. Im Falle von Streitigkeiten haftet ausschließlich die Firma Engine Monkeys B.V., der Geschäftsführer übernimmt keine Haftung.
  3. Jede Beschwerde, bezüglich der Arbeiten oder Lieferungen, muss schriftlich, per Email oder per Post innerhalb von drei Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung oder des Dokuments, eingereicht werden. Andernfalls werden die Rechnungen bzw. Dokumente als vorbehaltslos angenommen.
  4. Alle Liefer- und Fertigstellungstermine, sofern diese auf einem Vertrag, Dokument oder anderem angegeben sind, gelten nur voraussichtlich und sind unverbindlich. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz oder Auflösung des Vertrages, nach Nichteinhaltung vereinbarter Termine.
  5. Der Kunde gibt die Reparatur mit vollstem Gewissen über den Ausfall des Fahrzeuges in Auftrag. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz oder jegliche andere Erstattung von angefallenen Kosten, während der Reparaturzeit des Fahrzeuges, seien es z.B. Mietwagenkosten, etc. .
  6. Lieferungen können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden.
  7. Alle Waren werden nicht versichert und ohne Anspruch auf Schadensersatz versendet.
  8. Es ist zu beachten, dass der Transport des Fahrzeuges / Motors nicht kostenlos ist, sondern im Preis bereits inbegriffen. Bei Vertragsbruch oder –Auflösung, durch die Firma Engine Monkeys B.V. oder den Kunden, sind die Transportkosten somit in jedem Falle durch den Kunden zu tragen.
  9. Es ist zu beachten, dass die Abholung des Fahrzeuges / Motors vor Reparaturbeginn, beim Kunden, wenn keine schriftlich festgelegten Absprachen bezüglich der Lieferung bestehen, durch die Firma Engine Monkeys B.V. veranlasst wird. Die Abholung nach Beendigung der Reparaturarbeiten oder des Vertrages, erfolgt jedoch in jedem Fall durch den Auftraggeber.
  10. Das Fahrzeug / der Motor wird ausschließlich an den Auftraggeber oder eine bevollmächtigte Person bzw. Transportfirma herausgegeben.
  11. Das Fahrzeug / der Motor kann erst nach vollständigem begleichen aller offenstehenden Rechnungen abgeholt werden, vorher hat die Firma Engine Monkeys B.V. Pfandrecht auf alle Güter.
  12. Wie auf unseren Formularen angegeben, sind all unserer Rechnungen ausschließlich in bar zu zahlen. Überweisung wird nur dann als Zahlungsmittel akzeptiert, wenn dies schriftlich festgehalten und durch die Unterschrift des Geschäftsführers bestätigt wurde.
  13. Alle Preise sind inkl. MwSt., die MwSt. wird nur dann erlassen, wenn auf dem unterschriebenen Auftrag des Kunden eine Ust.-ID angegeben ist.
  14. Alle Rechnungen sind sofort zu zahlen. Bei nicht erfolgter Zahlung einer Rechnung am Fälligkeits- bzw. Abhol- oder Rechnungsausstellungsdatum, wird ein Zinssatz von 16 % pro Monat dazugerechnet.
  15. Wenn keine Zahlung innerhalb der Frist von acht Tagen, nach dem Ausstelldatum von Mahnungen erfolgt, ist der Schuldner verpflichtet der Firma Engine Monkeys B.V. eine Entschädigung zu zahlen, diese beträgt 25% des offenstehenden Rechnungsbetrags, muss aber mindestens 200,00€ betragen.
  16. Wird ein Fahrzeug auf Anforderung oder einen Tag nach Rechnungsdatum nicht abgeholt, kommt ein Standgeld von 25,00 € pro Tag hinzu. In der Zeit bis zur vollständigen Bezahlung und Abholung ist die Firma Engine Monkeys B.V. nicht verantwortlich und haftet nicht für das Fahrzeug, behält jedoch ihr Pfandrecht bei.
  17. Wird ein Fahrzeug nach einer Frist von 4 Wochen nach Rechnungsdatum nicht abgeholt, wird der Motor wieder ausgebaut und die noch vorhandenen, nicht benötigten Altteile werden in den Wagen gelegt, in diesem Zustand muss das Fahrzeug dann abgeholt werden.
  18. Steht das Fahrzeug / der Motor länger als 6 Monate oder nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Firma Engine Monkeys B.V., nicht abgeholt auf dem Firmengelände, wird das Pfandrecht in Anspruch genommen und das Fahrzeug/ der Motor kann nichtmehr zurückgefordert werden. Das Fahrzeug/ der Motor wird kostenpflichtig entsorgt und die Firma Engine Monkeys B.V. übernimmt keine Haftung für alles was nach der Frist passiert.
  19. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages bzw. Vertragsabbruch durch den Kunden oder die Firma Engine Monkeys B.V., sind immer 35% Schadensersatz, sowie alle sonstigen bis dahin entstandenen Kosten, wie beispielsweise Arbeitsaufwand, Arbeitszeit und Transportkosten, zu zahlen. Das Fahrzeug steht in der Zeit bis alle offenen Rechnungen vollständig beglichen sind auf einem Stellplatz. Ebenso wird in dieser Zeit das Pfandrecht in Anspruch genommen.
  20. Während der Reparaturzeit hat die Firma Engine Monkeys B.V. Pfandrecht auf das Gut des Auftraggebers. Alle Güter werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung der Firma Engine Monkeys B.V. herausgegeben, es muss ein schriftlicher Vertragsabbruch inkl. Bereits beglichener Abrechnung oder die normale Endabrechnung vorhanden sein. Wird das Fahrzeug / der Motor ohne diese Voraussetzungen abgeholt oder entwendet, machen sich die Entwender strafbar.
  21. Wird das Fahrzeug / der Motor vor Beendigung der Reparaturarbeiten, sowie einer Endabrechnung oder ohne ausdrückliche und schriftlich festgelegte Absprache, vom Firmengelände oder einem anderen derzeitigen Stellplatz auf dem sich das Fahrzeug befindet, abgeholt, machen sich die Entwender strafbar.
  22. Sollte sich ein Kunde, aus sinnhaften Gründen, dazu entschließen den Auftrag vor Fertigstellung der Instandsetzung zu beenden und sein Gut zurückzufordern, muss er dies mindestens 24 Stunden vor Abholung schriftlich ankündigen und der Vertragsabbruch muss durch die Firma Engine Monkeys B.V. ebenso schriftlich bestätigt werden. Es treten dann alle Punkte bezüglich des vorzeitigen Vertragsabbruches in Kraft. Sollte kein Schriftverkehr inklusive der Bestätigung zur Abholung erfolgen, machen sich der Abholer, sowie der Kunde strafbar.
  23. Die Firma Engine Monkeys B.V. ist nicht dazu verpflichtet, telefonische Anrufe anzunehmen. Anliegen sind, falls telefonisch niemand erreicht wird, per E-Mail oder Post zu senden, worauf die Firma ebenfalls nicht verpflichtet ist zu reagieren.
  24. Alle Motorteile müssen überholungsfähig und reparierbar sein, sie müssen riss- und bruchfest sein und dürfen weder Löcher, noch Haarrisse aufweisen. Ebenso müssen alle Teile vorhanden sein, was nicht nachweislich mit angeliefert wurde, wird nicht instandgesetzt und nichtmehr zurückgeliefert.
  25. Alle nichtmehr reparierbaren Teile wie im Punkt zuvor definiert, werden nachträglich noch in Rechnung gestellt und zum Auftragspreis hinzugefügt.
  26. Alle Fahrten die mit dem Fahrzeug während der Reparaturzeit bis zur Abholung durchgeführt werden, sind unter vollster Verantwortung des Kunden.
  27. Das Fahrzeug/ der Motor ist während der Reparaturzeit nicht gegen Feuer, Diebstahl oder andere Beschädigung versichert und die Firma Engine Monkeys B.V. haftet nicht.
  28. Es ist zu beachten, dass ausschließlich der Rumpfmotor, wie auf der firmeneigenen Internetseite genau beschrieben und definiert, instandgesetzt wird. Alle weiteren nicht reparablen Teile werden nachträglich, wie bereits erläutert, in Rechnung gestellt. Sollten, nach Beendigung der Reparaturarbeiten, weitere Teile am Fahrzeug / Motor defekt sein oder einen weiteren Motorschaden auslösen, trägt der Kunde dafür vollste Verantwortung und die Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden.
  29. Die Garantie von 36 Monaten oder sonstige Behebungen von Mängeln können nur in Anspruch genommen werden, wenn nach den ersten 1500km nach der Instandsetzung, sowie alle 10.000km nachweislich Ölwechsel mit Filter mit dem von der Firma Engine Monkeys B.V. angegebenen Öl und alle sonstigen Wartungen durchgeführt wurden. Ebenso nur, wenn nachweislich in den ersten 5000km nach Auslieferung, mit dem Fahrzeug nicht schneller als 130km/h gefahren wurde und innerhalb der ersten 1500km keine Abgasuntersuchung im hohen Drehzahlbereich vorkam, um ein optimales Einlaufen aller neuen und überholten Teile zu gewährleisten. Andernfalls erlischt die Garantie und der Anspruch auf Behebung von Mängeln vollständig.
  30. Die Garantie ist ausschließlich auf den Rumpfmotor, sie gilt nicht für Anbauteile.
  31. Die Garantie von 36 Monaten ohne Kilometerbegrenzung gilt nur dann, wenn sie auf der ausgestellten Rechnung, keinem anderen Dokument, angegeben ist.
  32. Sollte eine Garantie in Anspruch genommen werden müssen, haftet die Firma Engine Monkeys B.V. für keinerlei Ausfälle, Mietwagenkosten, etc., welche in der Zeit der erneuten Reparatur anfallen oder trägt diese.
  33. Sollte nach der, durch die Firma Engine Monkeys B.V.  durchgeführte, Motorinstandsetzung, nicht der vorgeschriebene Kraftstoff gemäß ROZ getankt werden, verfällt sofort die Garantie.
  34. Sollte, sofern eine in Anspruch zu nehmende Garantie oder sonstige Behebungen von Mängeln zuvor schriftlich auf der Rechnung bestätigt wurde, diese nach Fertigstellung der Instandsetzung in Anspruch genommen werden, kann diese von der Firma Engine Monkeys B.V. nur wahrgenommen werden, wenn das Fahrzeug vom Auftraggeber in die Werkstatt gebracht wird, die Firma Engine Monkeys B.V. wird das Fahrzeug nicht selbst abholen.
  35. Die Garantie uns sonstige Ansprüche auf die Behebung von Mängeln verfallen sofort, sobald der Auftraggeber, sonstige dritte Personen oder Werkstätte etwas an dem Motor schrauben, arbeiten, verändern, öffnen, entfernen, wechseln, hinzufügen oder sonstige, ausgenommen Ölwechsel durch eine Meisterwerkstatt.
  36. Sollte der Auftraggeber oder sonstige dritte Personen, den Motor selbst einbauen, kann eine Garantie oder sonstige Ansprüche auf Behebung von Mängeln nur in Anspruch genommen werden, wenn die Firma Engine Monkeys B.V. ihr Einverständnis diesbezüglich zuvor auf einem externen Dokument ( nicht Rechnung, Auftrag etc. ), ausdrücklich bestätigt. Sollte der Motor ohne diese Bestätigung eingebaut werden, verfällt sofort die Garantie. Das Einverständnis für den Einbau des Motors durch den Kunden oder Sonstige gilt nur einmalig, d.h. für den ersten Wiedereinbau des Motors nach der Instandsetzung.
  37. Sollte der Motor nach Auslieferung des Fahrzeuges mit eingebautem Motor, aus diesem herausgebaut oder in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden, verfällt sofort die Garantie und sonstige Ansprühe auf Behebung von Mängeln.
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